Ein geschützter Ort für Kinder und Jugendliche

Die Stuttgarter Musikschule – ein geschützter Ort für Kinder und Jugendliche

Der Kinder- und Jugendschutz genießt in unserer Stuttgarter Musikschule höchste Priorität. Das Wohl der uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler sind ein zentraler Wert in der musikalisch-kulturellen Bildungsarbeit an der Stuttgarter Musikschule und bestimmt zentral unser Denken und Handeln.
Die Handreichung „Die Stuttgarter Musikschule – ein geschützter Ort für Kinder und Jugendliche“, die in ganzer Länge auf der www.stuttgarter-musikschule.de steht, soll sicherstellen, dass die Stuttgarter Musikschule ein Ort ist, an dem Kinder und Jugendliche vor Übergriffen durch verbale, psychische, sexuelle und körperliche Gewalt geschützt sind.
Allen Lehrkräften und Mitarbeitenden der Stuttgarter Musikschule soll durch diese Handreichung Handlungssicherheit im beruflichen Umfeld Musikschule gegeben werden.
 
Friedrich-Koh Dolge
Direktor der Stuttgarter Musikschule

Laut dem 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz sind die Schulleitung und die Lehrkräfte der Stuttgarter Musikschule verpflichtet, Kinder und Jugendliche, die zu uns in unsere Musikschule kommen, vor Gewalt und Übergriffen jeglicher Art zu schützen. Verbale, psychische, sexualisierte und körperliche Gewalt sind leider gesellschaftliche Realität. Missbrauch kann vor allem dort stattfinden, wo das Problembewusstsein fehlt, wo weggeschaut und geschwiegen wird. Unsere Überzeugung ist, dass Kinder und Jugendliche nur in einem Umfeld, das von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung des anderen geprägt ist, ihre Persönlichkeit frei entfalten können.

Die Handreichung „Die Stuttgarter Musikschule – ein geschützter Ort für Kinder und Jugendliche“ soll zur Vorbeugung gegen verbale, psychische, sexualisierte und körperliche Gewalt dienen. Mit ihr zeigen wir auf, welche Schritte wir zur Prävention unternehmen und machen deutlich, dass wir auf Verdachtsfälle reagieren.

PRÄVENTION

Wenn Menschen miteinander in Beziehung treten, kommt dem Thema Nähe und Distanz eine bedeutende Rolle zu. Das gesamte Team der Stuttgarter Musikschule ist sich im Klaren darüber, dass alle Mitarbeitenden der Stuttgarter Musikschule sich jederzeit - im Unterricht und bei Aktivitäten außerhalb des Unterrichts - unserer Rolle bewusst sein müssen. Das gilt insbesondere in Bezug auf Nähe und Distanz zwischen ihnen und ihren Schülern. Sie haben für Ihre Schüler Vorbildfunktion. 

Wir sind uns bewusst, dass das Verhältnis von Lehrenden und Lernenden an der Musikschule eine besondere Qualität hat. Bei der Vorbereitung auf Wettbewerbe oder Prüfungen und auf Orchesterfahrten beispielsweise, entstehen oft sehr intensive und persönliche Vertrauensverhältnisse

Deshalb muss in Hinsicht auf das individuelle Empfinden von Nähe und Distanz, auf Abhängigkeitsverhältnisse und Gefährdungsmöglichkeiten Sicherheitfür alle Beteiligten geschaffen werden.                                                                                     

Pädagogisch unangemessene Grenzverletzungen können unabsichtlich verübt werden und/oder resultieren aus fachlichen bzw. persönlichen Unzulänglichkeiten.
Grenzverletzungen beruhen nicht nur auf objektiven Kriterien, sondern ebenso auf subjektiven Wahrnehmungen von Schülerinnen und Schülern. Zufällige und unbeabsichtigte Grenzverletzungen lassen sich im schulischen Alltag nicht vollkommen vermeiden. Wird sich die Lehrkraft einer solchen Grenzverletzung bewusst, ist es Ausdruck eines achtsamen Umgangs, sich dafür zu entschuldigen und Wiederholungen zu vermeiden.
Übergriffe unterscheiden sich von Grenzverletzungen dadurch, dass sie nicht zufällig oder aus Versehen passieren und nicht das Resultat einer fachlichen und/oder persönlichen Unzulänglichkeit sind. Kennzeichnend ist das Hinwegsetzen über gesellschaftliche und kulturelle Normen, Regelungen der Schule und den Widerstand der Betroffenen. Sie sind Ausdruck einer respektlosen, grenzüberschreitenden Haltung den Schülern gegenüber.
Das gesamte Team der Stuttgarter Musikschule hat die Aufgabe, jedem Verdacht unangemessenen Verhaltens nachzugehen. Dafür benötigen wir einen professionellen Umgang mit Verdachtsfällen und praktikable Handlungsrichtlinien.

Sensibilisierung der Lehrkräfte in Bezug auf das Verhalten der Schüler*innen untereinander

Auch im Umgang der Kinder und Jugendlichen untereinander gibt es Situationen, in denen sich Gleichaltrige untereinander respektlos verhalten, andere ausgrenzen und schlecht übereinander reden.Zudem werden bei der Nutzung der sozialen Netzwerke persönliche Informationen häufig bedenkenlos weitergegeben. Manchmal entstehen dadurch Gerüchte, die zuweilen auch Mobbing zur Folge haben. Deshalb sind wir auch für das Verhalten unserer Schüler*innen untereinander sensibilisiert, da ein vertrauensvoller Umgang die Grundvoraussetzung für das gemeinsames Musizieren ist. Bei Fehlverhalten seitens der Musikschulschüler*innen ist die Lehrkraft der Musikschule angehalten einzuschreiten und dieses zu unterbinden. Gemeinsam sollte mit den Betroffenen nach geeigneten Umgangsformen gesucht werden.Wiederholtes Fehlverhalten von Schüler*innen kann zum Ausschluss aus den Ensembles oder der Musikschule führen.  Auch der verantwortungsvolle Umgang mit Daten, Foto- und Filmaufnahmen gehört zu einem geschützten Ort. Veröffentlichungen und digitale Kommunikationswege müssen datenschutzkonform gehandhabt werden und bedürfen stets der Zustimmung der Betroffenen.

INTERVENTION

Alle Mitarbeiter*innen der Stuttgarter Musikschule sind verpflichtet, auf verbales, psychisches, sexualisiertes und körperliches Fehlverhalten von Kolleg*innen gegenüber Schüler*innen, aber auch der Schüler*innen untereinander zu reagieren.Alle Mitarbeiter*innen müssen jedem Verdacht und unangemessenem Verhalten nachgehen. Dafür benötigen wir einen professionellen Umgang mit Verdachtsfällenund praktikable Handhandlungsrichtlinien.Handlungsweisend ist immer das Kindeswohl. In Fällen, in denen Lehrkräfte beschuldigt werden, ist es Aufgabe der Schulleitung entsprechend dieser Richtlinien durch Aufklärungund klare Positionierung zu intervenieren.Im Falle einer ungerechtfertigten Beschuldigung einer Lehrkraft oder einer Schülerin oder eines Schülers der Stuttgarter Musikschule ist es ebenfalls Aufgabe der Schulleitung, die beschuldigte Person ohne Einschränkung zu rehabilitieren.

Ansprechpersonen:
 
Beauftragte für Kinderschutz: Ulrike Fromm-Pfeiffer, Bezirksleitung Feuerbach-Weilimdorf-Zuffenhausen.
Tel: 01520/ 93 73 584.
Mail: Ulrike.Fromm-Pfeiffer@stuttgart.de
 
Friedrich-Koh Dolge, Musikschuldirektor
Tel: 0711/21666221
Mail: Friedrich-Koh.Dolge@stuttgart.de

Hauptstandort

Stuttgarter Musikschule
Rotebühlplatz 28
70173 Stuttgart
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E-Mail stuttgarter.musikschule@stuttgart.de
Telefon (07 11) 21 66 62 20