Mietinstrumente
Grundsätzlich sollte bei Beginn des Unterrichts ein entsprechendes eigenes Instrument vorhanden sein. Die zum Teil hohen Anschaffungskosten schrecken aber oft von dem Kauf eines eigenen Instrumentes ab, insbesondere in den Fällen, in denen die Schülerinnen und Schüler noch nicht endgültig in Ihrer Instrumentenwahl gefestigt sind. Deswegen hält die Musikschule einen Bestand an verschiedenen Leihinstrumenten vor, die für einen begrenzten Zeitraum (in der Regel ein Schuljahr) gegen eine Gebühr geliehen werden können. In Ausnahmefällen und auf schriftlichen Antrag kann dieser Zeitraum verlängert werden.Alle weiteren Bedingungen ergeben sich aus dem abzuschließenden Leihvertrag.Wir empfehlen vor dem Erwerb eines Instrumentes der Rat des Fachlehrers einzuholen.